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Tipps zum Umgang mit finanziellen Problemen bei einer Krebserkrankung

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Eine Krebserkrankung belastet nicht nur den Körper und die Psyche. Auch die finanzielle Belastung von Tumorpatientinnen und -patienten ist mitunter erheblich.  Wer im Job lange ausfällt oder gar nicht mehr arbeiten kann, muss erhebliche Einbußen hinnehmen. Dazu kommen steigende Ausgaben – beispielsweise für Zuzahlungen oder Fahrten zur Klinik. [1,2,3]

Die finanziellen Folgen einer Tumorerkrankung treffen nicht nur Menschen mit einem geringen Einkommen hart. Bereits der Übergang von der Entgeltfortzahlung zum gesetzlichen Krankengeld kann mit realen Einbußen zwischen 20 und 30 Prozent des letzten Nettogehaltes verbunden sein. Häufig sind die Verluste noch höher, wenn aufgrund einer Chronifizierung oder Verschlimmerung der Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden muss. [1,4]

Krankengeld sichert die erste Zeit ab

Das Krankengeld ist dazu gedacht, die erste Zeit einer ernsten, länger andauernden Erkrankung finanziell abzusichern. Das Krankengeld für gesetzliche Versicherte beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettogehalts, davon werden noch die Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen Der Anspruch auf Krankengeld besteht theoretisch für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

In der Praxis jedoch wenden Krankenkassen bei  vielen Krebspatienten die Regelung  nach § 51 SGB V an: „Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.“ [1,2,4]

Das bedeutet: Wenn die Krankenkasse vermutet, dass die Erwerbstätigkeit ihres  Versicherten erheblich gefährdet ist (also die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente vorliegen) und wenn diese Vermutung durch ein entsprechendes ärztliches Gutachten bestätigt wird, darf sie den Patienten auffordern, eine Reha zu beantragen. [4]

Bürokratie und Unsicherheit sind zusätzliche Belastung

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Immer mehr Krebspatienten und -patientinnen bekommen bereits in den ersten Wochen nach Therapiebeginn ein solches Schreiben ihrer Krankenkasse und fragen sich, warum sie gerade jetzt während der noch laufenden Akuttherapie einen Reha-Antrag stellen sollten. Dieser bürokratische Akt, die darin angedrohten Konsequenzen und die damit verbundene Unsicherheit belasten viele Betroffene sehr.

Wichtig ist es zu wissen: Mit diesem Verfahren sichert sich die Krankenkasse mögliche Erstattungsansprüche auf eine rückwirkende Rentenzahlung. Die Kasse hat ein Interesse an einer frühen Antragstellung, weil das Datum des Rehaantrages als Datum des Rentenantrages gewertet wird, falls sich bei der späteren Rehamaßnahme herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente vorliegen.[2,4] Auch wenn man in der Akutphase nicht an eine Reha denkt, ist es wichtig, die Frist von 10 Wochen nicht verstreichen zu lassen, weil sonst die Krankengeldzahlung eingestellt wird. Man sollte sich deshalb beraten lassen, ob es sinnvoll ist, den Antrag zu stellen oder innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung Widerspruch einzulegen.[1]

Erwerbsminderungsrente oft unter der Armutsgrenze

Je nach individuellem Krankheitsverlauf kann es auch sinnvoll sein, statt eines Rehaantrages einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Diese Rente gibt es als Voll- und als Teilrente, in der Regel befristet, in Einzelfällen auf Dauer. Der Rentenversicherungsträger entscheidet abhängig vom individuellen Leistungsvermögen des betroffenen Menschen und seiner Krankheitsprognose, ob die Rente als Voll- oder Teilrente, befristet oder unbefristet gewährt wird.

Im Rentenfall bleibt am Ende oft nur ein Drittel des ursprünglichen Nettoeinkommens – und damit für viele Krebspatienten ein Betrag unter der Armutsgrenze. [1] Dazu kommen weitere finanzielle Belastungen durch die Eigenbeteiligung der Patienten an Behandlungen, Medikamenten und Fahrtkosten oder wenn zusätzliche Kosten für Haushalts- und Betreuungshilfen anfallen. [2]

Wer vor der Krebserkrankung schon mit jedem Cent rechnen musste, den trifft dies umso härter. Auch wer von seinem Einkommen eine Familie versorgen muss, gerät schnell in eine finanzielle Schieflage. 2015 betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente (bei voller Erwerbsminderung) 711 Euro pro Monat. [5]

Wer ist besonders von finanziellen Problemen betroffen?

Ob eine Krebserkrankung mit erheblichen finanziellen Problemen verbunden ist, hängt von vielen Faktoren ab.  Hier spielen natürlich die Art der Tumorerkrankung, der Krankheitsverlauf, das individuelle Therapieansprechen usw. eine Rolle.  Auch der Beruf, z. B. ob jemand einer körperlich anstrengenden Tätigkeit nachgeht oder eher Bürotätigkeiten ausführt und u. U. trotz Therapie noch arbeiten kann, hat Einfluss auf Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Patienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen mussten bzw. müssen oder diejenigen, deren Beruf körperlich stark belastend ist, sind eher von einer Arbeitsunfähigkeit betroffen. [3]

Daneben können auch die Langzeitfolgen einer Krebserkrankung wie Fatigue (anhaltender Erschöpfungszustand), Neuropathien, Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen eine Rückkehr ins Erwerbsleben erschweren.

Weiter haben Freiberufler und Selbstständige ein besonders hohes Risiko, durch eine Tumorerkrankung in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Sie haben als Privatversicherte grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld – es sei denn, sie haben eine spezielle Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.

Was können betroffene Patienten tun?

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Wer befürchtet, aufgrund einer Krebserkrankung nicht mehr in seinen ursprünglichen Beruf zurückkehren zu können, sollte sich Hilfe und Beratung suchen, z. B. beim Sozialdienst des Krankenhauses, der Rehabilitationsklinik oder einer Krebsberatungsstelle.  Gemeinsam mit den Schwerbehindertenbeauftragten des Arbeitgebers kann man z. B.  prüfen, ob es in seiner Firma nicht vielleicht andere Betätigungsmöglichkeiten – beispielweise in Teilzeit – für ihn oder sie gibt. Manchmal  kann auch eine stufenweise Wiedereingliederung  sinnvoll sein und Veränderungen anstoßen.

Kommt diese Option nicht in Frage, können sich Betroffene überlegen, ob eine (Teilzeit-)Arbeit in einem anderen, weniger belastenden Berufsfeld möglich ist. Hilfe bekommen Patienten mit anerkannter Schwerbehinderung dabei von den Integrationsfachdiensten. Sie beraten Patienten und unterstützen Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen. Speziell für ältere Menschen gibt es Hilfsangebote der Arbeitsagentur und der Deutschen Rentenversicherung.

Sie sind Krebspatient und machen sich Sorgen um Ihre finanzielle Lage?

  • Ergreifen Sie frühzeitig die Initiative und warten Sie nicht, bis die finanzielle Belastung nicht mehr tragbar ist. Beratung zum Umgang mit finanziellen Problemen im Rahmen einer Krebserkrankung bieten u. a. Krebsberatungsstellen, Rehabilitationsfachberater, die Sozialdienste der Kliniken sowie das Infonetz Krebs (infonetz-krebs.de).
  • Prüfen Sie, ob in Ihrer Situation die Feststellung einer Schwerbehinderung sinnvoll ist. Als Krebspatient haben Sie i. d. R. einen Anspruch darauf; Anträge dazu können beim Versorgungsamt gestellt werden. Je nach Grad der Schwerbehinderung sind damit Steuererleichterungen, Freibeträge beim Wohngeld, erhöhter Kündigungsschutz oder Vergünstigungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr verbunden.
  • Sollten Sie bereits in einer finanziell schwierigen Situation sein, verschaffen Sie sich einen Überblick über Versicherungsprämien, Raten- oder Darlehenszahlungen und setzen Sie sich mit Gläubigern, Banken oder Versicherungen in Verbindung setzen um zu klären, ob eine Umschuldung, eine Stundung oder ein Ruhenlassen von Beiträgen möglich ist. Nehmen sie bei Bedarf die Beratung einer Schuldnerberatung in Anspruch.

 

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Fachberatung: Jürgen Walther, Leitung Sozialdienst, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen Heidelberg

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Quellen:

[1] Laschet, Helmut: Diagnose Krebs ist ein Armutsrisiko. In: Im Focus Onkologie 2016; 19 (1-2), 68

[2] Walther, Jürgen: Krebs und Armut. In: FORUM 2011; 26 (1), 27-30

[3] Seifart, Ulf: Finanzielle Konsequenzen einer Tumorerkrankung. In: Im Focus Onkologie 2016; 19 (5), 41-44

[4] Schenk, Maren: Erst der Krebs, dann die Armut: Patienten droht oft die Rente – mit erheblichen finanziellen Einbußen. Artikel vom 22.02.2016, online unter  http://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4904603

[5] Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf 2016.